Chaymaa Zimame: Safenet - Bekämpfung von Online-Hassrede
Von Februar bis März 2023 meldete jugendschutz.net im Rahmen des Projekts SafeNet 49 Fälle von Hassrede (Instagram: 11, Facebook: 3, TikTok: 11, Twitter: 23 und YouTube: 1). Dabei handelte es sich meistens um Glorifizierungen des Nationalsozialismus (47 %), Hassrede gegen nicht-religiöse Menschen (18 %) und gegen Geflüchtete (14 %). SafeNet: Monitoring and Reporting for Safer Online Environments ist ein von der EU gefördertes Projekt mit dem Ziel der Bekämpfung von Online-Hassrede. Das Projekt wird von jugendschutz.net gemeinsam mit anderen europäischen Partnerorganisationen durchgeführt, die unter anderem Trusted Flaggers sind, das heißt, institutionalisierte Melder. Im Rahmen des Monitorings in Deutschland wurden 55 Prozent der gemeldeten Fälle innerhalb von 24 Stunden von den Plattformen geprüft. Inhalte, die eine Woche nach der Erstmeldung nicht gelöscht wurden, wurden erneut über die Trusted Flagger-Wege gemeldet. Diesmal lag die Prüfquote bei 94 Prozent. Insgesamt wurden 92 Prozent der gemeldeten Inhalte gelöscht, nur auf Twitter und Instagram blieben vereinzelte Meldungen ohne Feedback. Da Heranwachsende viel Zeit in und mit Online Medien verbringen, ist es auch sehr wahrscheinlich, dass sie Formen von Hassrede begegnen. Studien zeigen, dass Online-Hassrede negative psychologische Auswirkungen wie Angstzustände, Depressionen und ein geringes Selbstwertgefühl bei den Betroffenen verursachen kann. Menschen können sich aus Angst vor Cybermobbing und digitaler Ausgrenzung zurückziehen und weniger am öffentlichen Diskurs teilnehmen, was wiederum zu einer Einschränkung der Meinungsfreiheit sowie zu einer Verzerrung der öffentlichen Meinungsbildung beitragen kann. Auf gesellschaftlicher Ebene kann Online-Hassrede zu einer Verstärkung von Vorurteilen und Diskriminierung gegenüber bestimmten Gruppen sowie zur Polarisierung der Gesellschaft führen. Daher ist der Einsatz koordinierter Projekte zur Überwachung Sozialer Medien wie SafeNet enorm wichtig, um sichere digitale Räume zu schaffen. Denn freie Meinungsäußerung beinhaltet nicht das Recht, Hassrede, Beleidigungen oder andere Formen rechtswidriger Äußerungen zu verbreiten.
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