ONLINE EXKLUSIV: Empfehlungen der UNO zu Kinderrechten in digitalen Umgebungen
Die Fachredaktion der aktuellen merz-Ausgabe verweist auf die Empfehlungen der UNO zu Kinderrechten in digitalen Umgebungen, die auf der Website Kinderrechte.digital zur Verfügung stehen. Die Bemerkung zu Kinderrechten in Konfliktsituationen lautet dabei wie folgt:
"Das digitale Umfeld kann Kindern in besonders schutzbedürftigen Lebenslagen, etwa im Rahmen bewaffneter Konflikte, im eigenen Land vertriebenen Kindern, migrierten Kindern, asylsuchenden, geflüchteten und unbegleiteten, obdachlosen und von Naturkatastrophen betroffenen Kindern, Zugang zu lebensrettenden Informationen bieten, die für ihren Schutz unverzichtbar sind. Das digitale Umfeld kann ihnen auch die Möglichkeit bieten, Kontakt zu ihren Familien zu halten, Zugang zu Bildung, Gesundheit und anderen grundlegenden Dienstleistungen zu erhalten und sich Nahrung und eine sichere Unterkunft zu verschaffen. Die Vertragsstaaten sollen diesen Kindern einen sicheren, geschützten, persönlichen und hilfreichen Zugang zum digitalen Umfeld gewährleisten und sie vor Gewalt, Ausbeutung und Missbrauch in jeglicher Form schützen." (Kapitel XII, Absatz 121)
Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021). Über die Rechte der Kinder im digitalen Umfeld. https://kinderrechte.digital/hintergrund/index.cfm/key.1738/topic.324
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