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Kati Struckmeyer: Stichwort: Digitale Dienste Gesetz

Das Digitale Dienste Gesetz (DDG) ergänzt den Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union auf nationaler Ebene für Deutschland. Es wurde auf den Weg gebracht, um die europarechtlichen Vorgaben auf Bundes- und Länderebene anzupassen. Die Grundrechte von Internetnutzer*innen sollen damit besser geschützt und illegale Inhalte schneller entfernt werden. Das Gesetz ist am 14. Mai 2024 in Kraft getreten.

Vom DDG betroffen sind Online-Vermittler und -Plattformen wie Marktplätze, Soziale Netzwerke, Content-Sharing-Plattformen, App-Stores sowie Reise- und Unterkunftsportale. Es geht vor allem darum, illegale Online-Aktivitäten sowie die Verbreitung von Desinformation zu verhindern. Die Sicherheit der Nutzer*innen, die Wahrung der Grundrechte und eine faire und frei verfügbare Online-Umgebung sollen dabei im Fokus stehen. Während die EU-Kommission sehr große Plattformen und Suchmaschinen über 45 Millionen Nutzer*innen beaufsichtigt, gibt es nun auch nationale DSA-Koordinator*innen (Digital Service Coordinators, DSC) für kleinere Plattformen. Sie dienen als zentrale Beschwerdestelle für Bürger*innen. In Deutschland wird es künftig eine zentrale Koordinierungsstelle in der Bundesnetzagentur geben, die darüber wacht, dass Onlineplattformen und Suchmaschinen die Regeln einhalten und gegen illegale Inhalte vorgegangen werden kann. Sie wird ergänzt von der Bundeszentralefür Kinder- und Jugendmedienschutz und vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit und wird eng mit den Aufsichtsbehörden in Brüssel und den anderen EU-Mitgliedsstaaten zusammenarbeiten.

Das DDG regelt auch Buß- und Zwangsgelder für Verstöße gegen den DSA bzw. zur Durchsetzung von Verpflichtungen. Kommen Online-Dienste ihren Verpflichtungen entsprechend des DSA nicht nach, können Nutzer*innen dies künftig bei der Bundesnetzagentur melden. Verstöße können für Plattformbetreibende mit bis zu sechs Prozent ihres Jahresumsatzes sanktioniert werden.


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