Der Veranstalterkreis des Deutschen Menschenrechts-Filmpreises lobt zum 13. Mal den Filmwettbewerb um die besten deutschsprachigen (bzw. deutsch untertitelten) Produktionen zum Thema Menschenrechte aus. Die Wettbewerbsrunde startet am 1. März; bis zum 30. Juni 2022 können Magazinbeiträge, Kurz- oder Langfilme vorgelegt werden.
Ab sofort können in den folgenden KategorienKino- und Fernsehfilmesowie Webvideos eingereicht werden:
- Langfilm (professionelle Produktionen, ab 46 Minuten Spiellänge)
- Kurzfilm (professionelle Produktionen, bis 45 Minuten Spiellänge)
- Magazin (professionelle Kurzbeiträge, bis 10 Minuten Spiellänge)
- Hochschule (Produktionen von Studierenden, ohne Begrenzung der Spiellänge)
- Non Professional (Produktionen von nicht-kommerziell arbeitenden Filmemacher_innen, ohne Begrenzung der Spiellänge)
Zusätzlich wird aus allen vorgelegten Filmen ein Bildungspreis ausgelobt, der sich in besonderer Weise zum Einsatz in Schule und Bildungsarbeit eignet. Eine direkte Bewerbung in dieser Kategorie ist nicht möglich.
Einsendeschluss zum Deutschen Menschenrechts-Filmpreis ist der 30. Juni 2022.
Alle Filme müssen nach dem 31. Dezember 2019 fertiggestellt worden sein. Die vorgelegten Arbeiten werden durch mehrere Fachjurys gesichtet und bewertet. Die besten Filmemacher*innen und Regisseur*innen in den Wettbewerbskategorien werden im Rahmen der Preisverleihung am 10. Dezember 2022 in der Nürnberger Tafelhalle geehrt. Jede Wettbewerbskategorie ist mit einem Preisgeld in Höhe von 2.500 Euro dotiert. Zusätzlich erhalten die Preisträger*innen eine individuell gestaltete Statue