Der Deutsche Menschenrechts-Filmpreis 2020 ist planmäßig in seine 12. Wettbewerbsrunde gestartet. Trotz vieler Corona-bedingter Einschränkungen hat der Veranstalterkreis beschlossen, den Wettbewerb wie geplant durchzuführen. Gerade in diesen außergewöhnlichen Zeiten müssen die Menschenrechte weiter vollumfänglich gelten und dürfen nicht vergessen werden. In diesem Sinne will der Deutsche Menschenrechts-Filmpreis weiterhin Regisseur*innen ehren, die sich für die Wahrung der Menschenrechte verdient gemacht haben und für aktuelle Menschenrechtsdebatten sensibilisieren.
Ab sofort können in den folgenden Kategorien Kino- und Fernsehfilme, sowie Webvideos eingereicht werden:
- Langfilm (professionelle Produktionen)
- Kurzfilm (professionelle Produktionen, Spiellänge maximal 30 Minuten)
- Hochschule (Produktionen von Studierenden)
- Non Professional (Produktionen von nichtkommerziell arbeitenden Filmemacher*innen)
Zusätzlich wird aus allen vorgelegten Filmen ein Bildungspreis ausgelobt, der sich in besonderer Weise zum Einsatz in der Schule und Bildungsarbeit eignet. Die Preisträgerin bzw. der Preisträger wird aus allen Einreichungen ermittelt.
Alle Filme müssen nach dem 31. Dezember 2017 fertiggestellt worden sein. Einreichungsschluss ist der 31. Juli 2020.
Weitere Informationen und die Ausschreibung finden Sie unter https://www.menschenrechts-filmpreis.de/
Wir freuen uns auf spannende, interessante und kritische Filmbeiträge für den Wettbewerb 2020.