Vorbemerkung
Als Zuwendungsempfängerin ist die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) an die Vergabeordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge (Unterschwellenvergabeordnung/UVgO) gebunden.
Auftragsgegenstand
Für das Programmodul Technovation Girls Germany im Förderprogramm AUF!Leben - Zukunft ist jetzt wird ein:e Partner:in für die Aufbereitung und Bündelung vorhandener Lerninhalte in Form eines Handbuchs als OER (Open Educational Ressources) gesucht.
Verfahrensart
Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren nach § 8 Abs. 4 Nr. 17 UVgO in Verbindung mit dem Zuwendungsbescheid des BMFSFJ vom 01.09.2021 und der Verbindlichen Handlungsleitlinie für die Bundesverwaltung für die Vergabe öffentlicher Aufträge vom 08.07.2020 durchgeführt.
Ablauf des Vergabeverfahrens
Angebotsfrist: Bitte senden Sie Ihr unterschriebenes Angebot bis zum 28.09.2022, 23:59 Uhr
Eröffnungstermin: Die Öffnung der Angebote findet am 29.09.2022, 12:00 Uhr statt
Teilnahmebedingungen
- Angebote, die nach Ablauf der Angebotsfrist eingehen, werden ausgeschlossen.
- Jegliche Änderungen der Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots.
- Angebote mit Bietereigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden von der Wertung ausgeschlossen.
- Bestandteil des Vertrages sind die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der zurzeit gültigen Fassung.
- Für die Erstellung des Angebots können wir keine Vergütung gewähren. Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen Vergabeverfahren „Technovation Girls Germany Lernmaterialien“ (im Förderprogramm AUF!leben – Zukunft ist jetzt)
- Die DKJS behält sich vor, im vergaberechtlich zulässigen Umfang fehlende Unterlagen und Angaben nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung oder Aufklärung besteht aber nicht.
- Wir behalten uns vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Zuschlagskriterien und Gewichtung
- Der Zuschlag wird gemäß § 43 UVgO auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der niedrigste Angebotspreis ist nicht entscheidend. Für die Angebotswertung im Hinblick auf die Erteilung des Zuschlags erfolgt die Wertung anhand der nachstehend aufgeführten Zuschlagskriterien und ihrer jeweiligen Gewichtung:
- Der (Wertungs-)Preis (Kriterium I) wird aus der Wertungssumme des Angebotes aus dem Preisblatt ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus den nachgerechneten
Angebotssummen der Leistungspunkte 1 – 3 des Preisblattes. Entspricht eine Summe/der Gesamtbetrag nicht dem Ergebnis der Addition der Einzelpreise, so ist der Einzelpreis der jeweiligen Position netto maßgebend. - Beim Preiskriterium (Kriterium I) erhält das niedrigste Angebot die volle Punktzahl. Die
Punkte für die übrigen Bieter werden prozentual berechnet, d. h. um die Prozentzahl, die das
jeweilige Angebot höher liegt als das niedrigste Angebot, gekürzt. Beispiel: Das niedrigste Angebot erhält die höchste Punktzahl mit 10 Punkten. Ein Angebot, das preislich 50 % höher liegt, erhält demnach 5 Punkte. - Sofern zwei Angebote die gleiche Gesamtpunktzahl erreichen, wird per Los entschieden.
- Auf Antrag teilen wir Ihnen die Gründe für eine Ablehnung ihres Angebotes und die Wertung mit
Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH
Programm “AUF!Leben”
Sarah Pulfer: sarah.pulfer@dkjs.de
Tempelhofer Ufer 11
10963 Berlin