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Jürgern Ertelt: www.Ideen-Jugendmedienschutz.de

    Zur Person

    „Totgesagte leben länger“ oder „Ein Zombie hing am Glockenseil“ waren die alternativen Überschriften für diesen Beitrag zur im Titel adressierten Beteiligungsplattform zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, der mit seinem holprigen Namen und Inhalt schon Gegenstand eines Abgesangs in merz 2011/01 war [Disclaimer: Mit geschriebenen Buchstaben darf man auch ohne zu berücksichtigende Altersfreigaben mediale Titel abbilden]. Im Dezember 2010 stolperte bereits das wortgewaltige Ungetüm über die Internet-Evolution ins Koma, wurde aber jetzt nach einem mehrjährigen Tiefschlaf geweckt, ohne dass in dieser Zeit etwas Neues bewirkt worden wäre. Das Internet und die digitale Gesellschaft haben sich rasant weiterentwickelt, der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag – kurz JMStV – nicht.

    Eigentlich wurde schon alles zum Thema gesagt, aber weil niemand richtig zuhörte, geschweige denn etwas zur Weiterentwicklung aufgriff, werden wir wie Zeitreisende ins Jahr 2010 zurückgeholt. Frustrierend und langweilig. Sollte dies etwa die Strategie für einen erneuten Durchsetzungsversuch eines fragwürdig geänderten JMStV der Staatskanzleien der Länder gewesen sein, – abwarten und nicht bewegen – ermüden und durchwinken lassen? Doch, es gibt etwas Neues! Es wurde eine Mitmachfalle aufgestellt, die scheinbar zum Einbringen von Ideen und Vorschlägen zum Jugendmedienschutz – eigentlich geht es nur um den JMStV – einlädt. „Hier geht es zu Ihren Beteiligungsmöglichkeiten“ heißt es, ein Klick weiter wird eingegrenzt auf zehn Fragen in einer Online-Konsultation, wobei die Frage Nr. 10 die einzige offene Fragestellung ist: „Welche Änderungen am Jugendmedienschutz-Staatsvertrag erscheinen Ihnen darüber hinaus sinnvoll?“ Es handelt sich um ein instrumentalisiertes Partizipationsverfahren zur Durchsetzung von bereits vorbereiteten Entscheidungen.

    Das Beteiligungsangebot, welches auf hohem juristischen Niveau auch noch die Kommentierung von fünf ausgewählten Absätzen des ‚neuen‘ JMStV-Entwurfs vorsieht, missachtet alle Regeln der Beteiligung: Es gibt keine Transparenz über die Interessen und Bearbeitungen im Beteiligungsverfahren, eine Wirksamkeit des Eingebrachten ist nicht verbrieft, was nach welchen Kriterien in der weiteren Diskussion berücksichtigt wird, ist nicht nachvollziehbar, die Sprache ist nicht barrierefrei im Sinne von Verständlichkeit, die Auswahl der Themen tendenziös durch Weglassen anderer gewichtiger Aspekte, die angebotenen Informationen zum Jugendmedienschutz und seiner Ausdifferenzierung in Deutschland sind zur Meinungsbildung einseitig (Kritik wird nicht verlinkt) und unzulänglich. Es wird also mit potemkinschen Interessen am Glockenseil gezogen, um Untote zu reanimieren und dabei auch noch Nebenschauplätze wie die Extremismus-Debatte zu bedienen. Die kritische Auseinandersetzung mit dem JMStV in 2010 brachte unter anderem die Forderung nach mehr Beteiligung von Eltern und Jugendlichen (was jetzt wenigstens wieder vom Bundesjugendministerium herausgestellt wird) und die stärkere Einbeziehung der Parlamente zu Beginn des Novellierungsprozesses hervor. Auch von diesen wichtigen Positionen wurde nichts aufgenommen und lässt damit umso mehr an den hehren Absichten einer Online-Beteiligung zweifeln, die offline starten muss.

    Meine Empfehlung lautet, sich an nichts zu beteiligen, wo keine ernsthafte Beteiligung stattfindet! Angesichts von derzeit nur 111 Teilnehmenden (02. Mai 2014) fühle ich mich verstanden.

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    Kathrin Demmler | Prof. Dr. Bernd Schorb
    JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis

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