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Konrad Weller: Quo vadis Porno?

    Zur Person

    Schmidt, Anja (Hrsg.) (2016). Pornographie. Im Blickwinkel der feministischen Bewegungen, der Porn-Studies, der Medienforschung und des Rechts. Band 42 der Schriften zur Gleichstellung. Baden Baden: Nomos. 176 S., 46,00 €.

    „Mit dem vorliegende Band soll die interdis­zi­plinäre Auseinandersetzung mit Pornographie durch grundlegende Überblicksartikel zu den feministischen PorNO- und PorYES-Bewegungen in ihrer wissenschaftlichen Fundierung, zu den Porn Studies, zur Wirkungsforschung und zur Medienpädagogik unter Einbeziehung von Aspekten der Nutzungsforschung gefördert werden. Zudem sollen die Impulse dieser Beiträge für das Porno­graphiestrafrecht aufgezeigt und damit dazu beigetragen werden, die […] rechtswissenschaftliche Kritik am Pornographiestrafrecht für andere Fachrichtungen verfügbar zu machen.

    “Um es vorweg zu sagen: Der Sammelband enthält kein unmittelbar medienpädagogisch umsetzbares Wissen. Wer sich jedoch medienpädagogisch an das ‚heiße Eisen‘ Pornographie herantraut, dem liefern die von der Rechtswissenschaftlerin Schmidt herausgegebenen Texte ein differenziertes Hintergrundwissen zu den Diskursen über Pornographie, die neue Antworten auf alte Fragen (Was soll das Strafrecht eigentlich schützen?), aber auch neue Fragen (Seit wann gibt es Pornographie und wie lange noch?) ermöglichen.

    Das Rechtswissenschaftler-Team Michael Bader und Ekaterina Nazarova widmet sich der radikal­feministischen PorNO-Debatte und den unter PorYES! gelabelten Strömungen der sexpositiven Frauenbewegung. Die breit angelegte Sexismus-Kritik der PorNO-Bewegung seit den 1970er-Jahren wird differenziert dargestellt, ebenso wie die späteren konkreten Gesetzgebungsinitiativen für ein Verbot der Pornographie in den 1980er-Jahren und die Gründe ihres juristischen Scheiterns. Nazarova verortet mit der 1978 in San Francisco gegründeten lesbischen S/M-Gruppe Samois den Beginn der feministischen sexpositiven Bewegung. Die diametrale Debatte um Pornographie (Feminist Sex War) erreicht 1982 auf einer Konferenz ihren Höhepunkt. Der patriarchatskritischen Pauschalkritik der PorNO-Aktivistinnen (z. B. der Annahme, S/M-Praktiken könnten niemals freiwillig praktiziert werden, sondern seien per se Resultat verinnerlichter Muster von Dominanz und Unterwerfung) wird radikal widersprochen. Die Generalkritik betrifft das dichothome Geschlechterbild der PorNO-Fraktion, deren Argumentation aus PorYes-Sicht patriarchale Strukturen festigt anstatt sie zu verändern. Aus sex-positiver Perspektive wird unter Pornographie wertneutral die detaillierte mediale Inszenierung ­sexueller Handlungen verstanden, die nicht als Abbild von Realität verstanden werden darf.

    Während die PorNO-Bewegung aus historischem Abstand betrachtet wird und aktuelle Bezüge fehlen (die es zweifellos gibt), wird die Entwicklung der sexpositiven Bewegung bis dato betrachtet: „Zur heutigen sex-positiven Bewegung gehören zahlreiche Aktivitst*innen aus verschiedensten Bereichen: LGBTI*, Sexaktivist*innen, Zensurgegner*innen, Sexradikale sowie zunehmend auch Porno- und Erotikproduzent*innen“ (S. 54). Im Kontext dieser Bewegung hat sich seit Ende der 1980er-Jahre ein eigenes Forschungsfeld herausgebildet, welches die Kultur- und Medienwissenschaftlerin Nina Schumacher in ihrem Artikel umreißt. Die Porn Studies grenzen sich ab von wirkungsorientierter Pornographieforschung und nehmen die inhaltlichen Diversifizierungen des Genres in den Blick. Insbesondere „Bereiche jenseits des heteronormativen Mainstreams entwickelten sich zu einem zentralen und geradezu dominierenden Wirkungsfeld der Porn Studies“ (S. 64). Über diese sexuellen Plura­lisierungen hinaus analysieren die Porn Studies neue sogenannte Bindestrich-Pornographien wie War-, Food-, Tortureporn; Genres, die das Spiel mit der sinnlichen Erregung, der Angst-/Ekel-Lust, des lüsternen Voyeurismus, der intensiven Grenzüberschreitung jenseits einer genitalzentrierten Lust oder eines Orgasmusparadigma inszenieren. Die beschriebenen Entwicklungen verweisen auf die Notwendigkeit begrifflicher Neuverhandlungen.

    Einen Überblick über 37 ebenso aktuelle wie traditionell angelegte empirische Studien zur Wirkung von Pornographie liefern Lembke und Weber. Die beiden Medien­wissenschaftler schildern nach ausführlicher methodologischer Kritik Erkenntnisse und blinde Flecken der Forschung. Zu den aus ihrer Sicht gut belegten Negativwirkungen von Pornographie gehört „die Steigerung der Akzeptanz sexueller Gewalt und missbräuchlicher sexueller Verhaltensweisen (vor allem bei Männern und bei gewalthaltiger Pornographie), sowie die Steigerung von Unsicherheit in Bezug auf das eigene sexuelle Handeln und den eigenen Sexualkörper (vor allem bei Frauen)“ (S. 104). Sie stellen darüber hinaus fest, dass verschiedene nachweisbare Effekte (z. B. die Tendenz zu sexueller Freizügigkeit) fast generell als Negativwirkung gedeutet und Fragen nach positiven Wirkungen noch kaum gestellt werden.

    Der Medienpädagoge Vollbrecht referiert Erkenntnisse zur Pornographienutzung im Jugendalter. Ausgangspunkt ist die moderne medienpsycho­logische Herangehensweise, wonach Aussagen zu möglichen Folgen des Pornographiekonsums eine differenzierte Analyse der Nutzungsbedingungen, der Inhalte und der Nutzungsmotive voraussetzen. Er konstatiert die Veralltäglichung der Nutzung, insbesondere unter männlichen Jugendlichen, die keine allgemeine Pornographisierung und damit einhergehende sexuelle Verwahrlosung der Jugend nach sich zieht. Insofern wendet er sich auch gegen bewahrpädagogischen Kinder- und Jugendmedienschutz und plädiert für die Förderung von Medienkompetenz in Bezug auf den Umgang mit expliziten sexuellen Medieninhalten.

    Abschließend diskutiert die Herausgeberin die strafrechtliche Bewertung der Pornographie vor dem Hintergrund der im Band vorgestellten Perspektiven. Bezugnehmend auf den rationalen Kern des PorNO-Diskurses schlägt Schmidt vor, den Schutz der Menschenwürde und der sexuellen Selbstbestimmung zu den tragenden Kriterien strafrechtlicher Bewertung zu erklären. Aufgrund der historisch fortgeschrittenen Veruneindeutigung des Pornographiebegriffs (seiner Diversifikation und teilweise emanzipato­rischen Besetzung) wird ein Verzicht seiner weiteren strafrechtlichen Nutzung nahegelegt: „Soweit rechtliche Einschränkungen sexuell expliziter Materialien legitim sind, sollte der Gesetzgeber den Begriff der Pornographie meiden und selbst klar benennen, auf welche sexuell expliziten Inhalte sich Verbote beziehen“ (S. 160).

    Schmidt spricht sich für die rechtliche Regelung eines ‚Konfrontationsschutzes‘ gegenüber sexuell expliziten Medieninhalten aus, der in Bezug auf Erwachsene ordnungsrechtlich zu regeln wäre, gegen­über Kindern und Jugendlichen strafrechtlich. Die strafrechtliche Regulierung sollte sich jedoch in Bezug auf Jugendliche auf das Verbot der ungewollten Konfrontation mit sexuell explizitem Material beschränken. Hier wird aus rechtswissenschaftlicher Sicht eine Neujustierung des Rechts auf Schutz vor (möglicherweise entwicklungs­beeinträchtigenden Erfahrungen) und des Rechts auf sexuelle Erfahrung eingefordert. Damit würde die Abkehr von bewahrpädagogischen Schutzkonzepten hin zu emanzipatorischer Medienkompetenzförderung unterstützt.

    Dr. Konrad Weller ist Professor für Psychologie/Sexualwissenschaft an der HS Merseburg sowie Leiter des Masterstudiengangs „Angewandte Sexual­wissenschaft. Bildung und Beratung im Kontext von Sexualität, Partnerschaft und Familienplanung“.

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