Zum vierten Mal wird der Medienkompetenzpreis SH mit insgesamt 13.000 Euro Preisgeld verliehen. Prämiert werden außerunterrichtliche Projekte an Schulen und außerschulische Projekte anderer Träger sowie Projekte mit einem besonderen Kooperationsanteil.
Der Medienkompetenzpreis wird am 4. April 2023 verliehen.
Einreichfrist ist der 30. Januar 2023.
Die Digitalisierung von Lebens-, Arbeits- und Lernwelten hat inzwischen so viele Bereiche durchdrungen, dass sie oft kaum noch zu erkennen ist. Dies gilt auch sowohl für konsumtive (TV & Radio) als auch für interaktive (VoD, Social Web, Multimedia) Anwendungen. Der Vermittlung von Medienkompetenz erwachsen deshalb durch die Digitalisierung der Medienangebote zusätzliche Herausforderungen. Die Erfolge, die in SH mit der Vermittlung von Medienkompetenz erzielt wurden, aber auch die Anstrengungen der Beteiligten, diesen Herausforderungen gerecht zu werden, verdienen und bedürfen zusätzlicher Wertschätzung und sollen für ein breites Publikum sichtbar gemacht werden.
Mit der Verleihung eines Medienkompetenzpreises SH soll diesem Anspruch Rechnung getragen und verschiedene Ziele erreicht werden:
- Würdigung der Arbeit der in diesem Bereich Tätigen und der Organisationen, die diese Arbeit verantworten.
- Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger für die Bedeutung dieser Arbeit und deren Information über die Breite des Angebots.
- Präsentation unterschiedlicher Inhalte und Methoden, insbesondere für die Fachöffentlichkeit.
- Information über das Engagement der Landesregierung und der Anbieter des Netzwerks Medienkompetenz SH
Neue Medienprojekte* müssen eines oder mehrere dieser Kriterien erfüllen:
- Innovationsgehalt
Einsatz neuer pädagogischer Methoden
Befassung mit modernen Medientechniken und -formen
aktuelle Inhalte für die angesprochene Zielgruppe - Reichweite
Ansprache eines möglichst großen Personenkreises im Ursprungsprojekt oder über spätere Multiplikatorenansätze - Landesweite oder überregionale Bedeutung
Ausrichtung des Projekts auf landesweite Verbreitung oder Strahlkraft - Kooperationsanteil
Intensive Zusammenarbeit unterschiedlicher Anbieter - Modellcharakter
Mit Blick auf den ständigen Wandel der Medien, aber auch durch das Erfordernis immer neuer pädagogischer Antworten darauf, sollen durch die Projekte neue Erkenntnisse für die Medienbildung entstehen sowie bereits etablierte Projekte mit diesen Merkmalen, die im Laufe der Zeit immer wieder angepasst und verbessert wurden.
Weitere Kriterien für die Einreichung
- Für die Einreichung ist das Einreichformular zu verwenden.
- Bewerben können sich Einrichtungen, die für die Projekte verantwortlich sind (nicht Individuen und keine kommerziellen Anbieter).
- Die Projekte müssen im Jahr 2022 ganz oder teilweise stattgefunden haben.
- Für jedes Projekt ist eine gesonderte Bewerbung einzureichen.
- Nicht fristgerechte oder unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Weitere Informationen gibt es hier.