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9. Tätigkeitsbericht der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat ihren aktuellen Tätigkeitsbericht, der den Zeitraum März 2019 bis Februar 2020 darstellt, veröffentlicht. Die KJM ist zuständig für die Aufsicht über den privaten und ständigen Rundfunk und die Telemedien. Als Organ der Landesmedienanstalten überprüft sie die Einhaltung der Bestimmungen des ‚Staatsvertrags über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien‘ (JMStV). Der neunte Tätigkeitsbericht beschreibt Themen, die die KJM im Berichtszeitraum beschäftigt haben und welche Erkenntnisse für die Zukunft des Jugendmedienschutzes daraus mitgenommen werden können.

Zu Beginn des Berichts werden allgemeine Informationen zur Kommission für Jugendmedienschutz gegeben. Anschließend werden die Anwendungen der Bestimmung des JMStV behandelt. Dabei geht es thematisch um Anfragen und Beschwerden, die Prüftätigkeit, Freiwillige Selbstkontrolleinrichtungen und den technischen Jugendmedienschutz. Am Ende des Berichts wird das Engagement und die Öffentlichkeitsarbeit der KJM behandelt und ein Ausblick in die Zukunft gegeben und wie sich der Kinder- und Jugendmedienschutz verbessern und weiterentwickeln kann.

Erfolgreich war die Tätigkeit der KJM im Bereich des technischen Kinder- und Jugendmedienschutzes. 2020 wurden 18 Systeme für Altersverifikation nationaler und internationaler Anbieter positiv bewertet. Daraus geht hervor, dass die technischen Aspekte zum Schutz der Kinder und Jugendlichen zunehmend an Wichtigkeit gewinnen. Des Weiteren hat sich die KJM selbst weiterentwickelt und ihre eigenen Arbeitsgrundlagen überarbeitet. Mit Blick auf die Bedeutung des Influencer-Marketings, sowie der Sozialen Netzwerke und Online-Games, wurden die ‚Kriterien für die Aufsicht im Rundfunk und in den Telemedien‘ aktualisiert. Hier lag der Fokus unter anderem auf dem Manipulationsrisiko durch unerkennbare und getarnte Werbung für Kinder und Jugendliche. Die KJM stellte fest, dass durch die Corona-Pandemie vor allem rechtsextreme, volksverhetzende oder diskriminierende Inhalte auf sozialen Medien oder persönlichen Blogs geteilt werden und deshalb das Thema ‚Hass, Hetze und Desinformation‘ weiter in den Blick genommen werden muss. Pornografische Inhalte im Netz, auf die ohne Alterseinschränkung zugegriffen werden kann, sind weiterhin ein Problemfeld. Positiv anzumerken sind mehrere Verfahren, der Landesanstalt für Medien NRW gemeinsam mit der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein, die gegen Twitter-Profile mit pornografischen Inhalten vorgehen.

Beim Blick in die Zukunft stellt die Kommission für Jugendmedienschutz fünf Thesen für einen besseren Kinder- und Jugendmedienschutz auf. Dabei geht es um die kontinuierliche Entwicklung technischer Lösungen, die Internationale Rechtsdurchsetzung als Schlüssel zum Erfolg, darum, die strukturellen Veränderungen als Chance anzusehen, Desinformation auch als Problem des Kinder- und Jugendmedienschutzes zu betrachten und neue Lösungsansätze entsprechend den neuen Risken zu entwickeln.

Irene Fenzl

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