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Geplante ‚Aufweichung‘ der Altersfreigabe in der Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages

Petition gegen ‚Aufweichung im Jugendmedienschutz‘ gestartet

 

Was, wenn ab sofort TV- und Streamingdienstanbieter selbst Bewertungen zur Altersfreigabe vornehmen können? Ein Entwurf zur Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages der Rundfunkkommission der Länder sieht vor, dass die Anbieter Filme mit FSK-Altersfreigabe abweichend bewerten dürfen und damit auch jüngeren Altersgruppen zugänglich machen können. Bislang ist im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) auf Länderebene geregelt, dass gesetzliche Altersfreigaben nach dem Bundes-Jugendschutzgesetz (JuSchG) auch für die Auswertung online und im Rundfunk übernommen werden. Das soll sich nun künftig ändern.

Dies stößt bei diversen Verbänden auf Widerstand. Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und ein Bündnis aus Jugendschutzorganisationen und der Filmwirtschaft haben nun eine Petition gegen die geplante Aufweichung im Jugendmedienschutz gestartet. Unter dem Motto ‚Ein Film, eine Altersfreigabe – Damit Jugendschutz verlässlich bleibt!‘ wollen sie erreichen, dass die Altersfreigabe einheitlich geregelt bleibt. „Unterschiedliche Einstufungen untergraben das Vertrauen genau dort, wo Jugendschutz gut funktioniert: einheitliche FSK-Altersfreigaben für alle Plattformen, die in unabhängigen und transparenten Prüfverfahren ermittelt werden“, sagt Stefan Linz, Geschäftsführer der FSK. Demnach würden abweichende Altersfreigaben für Verwirrung sorgen und Eltern und pädagogischen Fachkräften eine verlässliche Orientierung bei der altersgerechten Auswahl von filmischen Inhalten entziehen.

Neben der Filmwirtschaft ist von der Novellierung gleichermaßen auch die Games-Branche betroffen.

 

Zur Petition

Stellungnahme der Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK)

Stellungnahme des Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

 


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