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Gesetz zur Reform des Jugendschutzes verabschiedet

Heutzutage leben Kinder und Jugendliche in einer mediatisierten Welt. Sie verbringen viel Zeit mit digitalen Medien und im Internet. Allerdings bringt die Digitalisierung und die veränderte Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen neue Herausforderungen mit sich. Die bisherigen Regelungen des Jugendschutzes sind diesen nicht mehr gewachsen, weshalb am 05. März 2021 der Bundestag den Gesetzesentwurf der Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) zur Reform des Jugendschutzes verabschiedete. Dieser hat zum Ziel, den Risiken wie Cybermobbing oder Cybergrooming wirksam zu begegnen und Eltern sowie Fachkräfte zu fördern, um eine unbeschwerte Teilhabe der Kinder und Jugendlichen an digitalen Medien zu ermöglichen.

Die verpflichtende Alterskennzeichnung

Zu den Neuerungen im Gesetz zählt eine einheitliche und verständliche Alterskennzeichnung für Filme und Spielprogramme. Eine Kennzeichnung mit entsprechenden Symbolen muss auch bei Kostenfallen, unbeschränkten Kontaktfunktionen und glücksspielähnlichen Inhalten erfolgen. Diese Kennzeichnungen sollen Orientierung für Eltern, Fachkräfte und Jugendliche geben.

Schutzmechanismen der Plattform

Neben diesen Regelungen müssen von den Betreiber*innen Schutzmechanismen auf Plattformen und Social-Media-Diensten eingebaut werden. Dazu gehört eine einfachere Meldemöglichkeit und Hinweise auf anbieterunabhängige Beratungs- sowie Hilfsangebote. Daneben sollen kindgerechte AGB zur Verfügung stehen und altersangemessene Voreinstellungen möglich sein, damit etwa Nutzerprofile nicht durch Suchdienste gefunden werden können. Mithilfe dieser Maßnahmen soll der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Interaktionsrisiken ermöglicht werden.

Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz

Die bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien wird zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz. Sie soll zukünftig stärker die Anbieter in den Blick nehmen und diese bei der Umsetzung der verpflichtenden Vorsorgemaßnahmen beraten sowie Verstöße ahnden. Dabei können nun auch ausländische Anbieter belangt werden. Außerdem werden im Beirat der Bundeszentrale Kinder und Jugendliche vertreten sein, um dort an der Beurteilung der Wirksamkeit des Gesetzes mitzuwirken.  

Die neuen Regelungen sollen zum 01. April 2021 in Kraft treten.

Die Kritik am Gesetz

Von Seiten der Opposition wird Kritik an dem neuen Gesetz geäußert. Es sei zu bürokratisch und mache damit den Jugendschutz noch komplizierter, nicht eindeutig seien die Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern. Auch der Deutsche Kinderschutzbund e.V. äußert in seiner Stellungnahme Bedenken in Bezug auf das neue Gesetz. Sie sähen ebenfalls das Problem mit den Zuständigkeiten. Außerdem sei die Wortwahl sehr unpräzise, wodurch keine Verbindlichkeiten ausgesprochen würden. Daneben fehle es an Lösungen für den privaten Raum, denn die Förderung der digitalen Bildung aller Beteiligten und die technische Unterstützung bei der Umsetzung seien notwendig.

Einig sind sich jedoch alle bei der Notwendigkeit einer Reform, um einen zeitgemäßen Jugendschutz zu ermöglichen.

 

Zum Gesetzesentwurf

 

Joana Baumgarten


Teaserbild: Gerd Altmann, Mehmed Nurrohmad I pixabay

Headerbild: Gerd Altmann


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