Die Online-Konferenz zum Thema ‚Cybergrooming – Umgang mit sexueller Anmache im Netz‘ beschäftigte sich mit den Risiken, denen Kinder und Jugendliche in einer digitalen Welt ausgesetzt sind. Ihr Leben findet heute zu einem großen Teil online statt. Sie präsentieren sich in sozialen Netzwerken oder verschicken Textnachrichten über Messenger-Dienste an Menschen, die sie teilweise gar nicht persönlich kennen. Hierbei sind sie einigen Gefahren ausgesetzt: Eine Vielzahl von Diensten ist unzureichend moderiert oder besitzt Voreinstellungen, welche die Privatsphäre nicht schützen. Zu den Gefahren zählt auch das sogenannte Cybergrooming. Darunter versteht man die sexuelle Belästigung im Internet.
Die Online-Konferenz wurde Anfang November durch zwei Vertreterinnen der Initiative Gutes Aufwachsen mit Medien moderiert und veranstaltet. Zu den drei eingeladenen Gästen zählte auch Isabell Rausch-Jarolimek vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), die sich der Frage widmete, inwiefern die aktuelle Novelle des Jugendmedienschutzgesetzes versucht, solche Interaktionsrisiken präventiv in den Fokus zu nehmen. Sie stellte fest, dass das aktuelle Gesetz, welches aus dem Jahr 2002 stammt, aufgrund der zunehmenden Digitalisierung überholt ist. Das neue Jugendmedienschutzgesetz soll für mehr Schutz und damit eine bessere Anbietervorsorge, zum Beispiel durch sichere Voreinstellungen und kindgerechte Hilfs- und Beschwerdesysteme und für mehr Orientierung durch einheitliche Alterskennzeichnung und Berücksichtigung von Interaktionsrisiken sorgen. Zudem soll es durch die Einrichtung einer Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz, empfindliche Bußgelder und die Einbeziehung ausländischer Anbieter eine bessere Rechtsdurchsetzung garantieren. Andreas Link von jugendschutz.net gab den Teilnehmer*innen hilfreiche Hintergrundinformationen zum Thema Cybergrooming und beleuchtete, inwiefern Anbieter*innen von Onlinediensten in der Verantwortung stehen, jugendgerechte Voreinstellungen zu berücksichtigen, um Kinder und Jugendliche zu schützen. Schließlich stellte Ayla Schaub die Arbeit der Plattform JUUUPORT e.V. vor, eine Anlaufstelle für Jugendliche und Eltern, die insbesondere bei Problemen mit Cybergrooming Hilfe leisten kann. Nutzer*innen informieren sich über die Angebote der Plattform, wenn sie beispielsweise Textnachrichten erhalten haben, die zweideutig oder vage formuliert sind, bei Unsicherheiten, ob die Person wirklich die ist, für die sie sich ausgibt, wenn das Gegenüber beharrlich Nacktfotos fordert oder bevor sich der*die Ratsuchende auf ein persönliches Treffen einlässt. Darüber hinaus konnte Schaub viele hilfreiche Tipps für die pädagogische Praxis im Umgang mit Cybergrooming beisteuern. Pädagogischen Fachkräften wird empfohlen, Warnsignale niemals zu ignorieren, den*die Schüler*in auf das Thema anzusprechen und nicht direkt die Eltern zu kontaktieren. Zunächst gilt es herauszufinden, wie ernst die Lage ist und schließlich Kontakt zu einem*r Schulpsycholog*in aufzunehmen. JUUUPORT e. V. bietet zudem interessante kostenlose Online-Seminare zu den Themen Cybermobbing, Hass im Netz, Whats-App Stress, Fake News in Zeiten von Corona, Privatsphäre im Web sowie zu respektvollem Umgang in Online-Games an.
Isabelle Schlecht
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