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Jugendmedienschutz in Leichter Sprache

Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung wachsen mit zahlreichen neuen Medien auf. Zum Fernseher, dem Radio und der Spielekonsole sind in den vergangenen Jahren Tablets und Smartphones hinzugekommen. Soziale Netzwerke im Internet nutzen junge Menschen täglich. Mit Freunden tauschen sie sich online über gemeinsame Hobbys und Interessen aus oder finden darüber neue Freunde. Auch Streaming-Dienste wie Netflix bieten rund um die Uhr Filme und Unterhaltung. »Medien sind ein fester Bestandteil des alltäglichen Lebens von Jugendlichen mit und ohne Behinderung. (Digitale) Medien ermöglichen soziale Teilhabe für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung«, so Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB und Bundesministerin a.D. 

Doch die Nutzung der neuen Medien bietet nicht nur Chancen und Möglichkeiten, sondern birgt auch Gefahren und Risiken für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Sowohl soziale Netzwerke als auch Streaming-Dienste bieten Angebote, die nicht bedenkenlos konsumiert werden können, wie pornographische oder gewalthaltige Inhalte sowie die Gefahr des Cyber-Groomings (Ansprechen von Kindern über Computerspiele mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte) oder Cyber-Mobbings. »Eltern und Fachkräfte, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, müssen für den Medienkonsum sensibilisiert und über mögliche Risiken informiert werden«, fordert Gabriele Sauermann, die Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ).

Mit einem Dossier »Jugendmedienschutz in Leichter Sprache« wollen die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz und die Bundesvereinigung Lebenshilfe über die gesetzlichen Regelungen zum Jugendmedienschutz informieren. Fachkräften in der Kinder- und Jugendhilfe sowie Lehrerinnen und Lehrern an Förderschulen, die mit betroffenen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen arbeiten, bietet der Ratgeber einen guten Einstieg in das Thema Jugendmedienschutz. Aber auch Eltern mit Beeinträchtigungen oder Kinder mit einer geistigen Behinderung oder Lern-Behinderung können darüber in einen Dialog treten. 

Mit dem von Fachleuten geprüften Papier haben die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz und die Bundesvereinigung Lebenshilfe ihre Zusammenarbeit erfolgreich fortgesetzt.

Der Ratgeber „Jugendmedienschutz in Leichter Sprache“ kann in gedruckter Fassung kostenlos (auch in höherer Stückzahl) bezogen werden (ggf. fallen Versandkosten an) bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz, Mühlendamm 3, 10178 Berlin, Mail: info@bag-jugendschutz.de, online unter: www.bag-jugendschutz.de, Download unter: http://www.bag-jugendschutz.de/PDF/Dossier_JMS-Leichte-Sprache_web.pdf.


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