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Report: Kinderbilder auf Instagram

Wann werden Persönlichkeitsrechte von Kindern verletzt?

lnstagram, die weltweit größte und beliebteste Social-Media-Plattform zum Teilen von Fotos, richtet sich nicht an Kinder. Trotzdem sind Kinderbilder dort omnipräsent. Entweder werden sie von Kindern selbst gepostet, die sich ungeachtet des Mindestalters von 13 Jahren ein Profil anlegen, oder aber von Eltern, die ihren Nachwuchs präsentieren. Ob und wie riskant das sein kann, ist aktuell ein vieldiskutiertes Thema -zuletzt besonders durch die öffentlichkeitswirksame Kampagne der Bloggerin Toyah Diebel. jugend-schutz.net hat untersucht, inwieweit mit dem Posten von Kinderbildern auf lnstagram Persönlichkeits-rechtsverletzungen einhergehen können.

Instagram als modernes Familienalbum

 

Die gewohnheitsmäßige Nutzung von Social Media ist in den meisten Familien inzwischen Alltag. Für viele Eltern spielt lnstagram mit über einer Milliarde aktiven Nutzerinnen und Nutzern dabei eine entscheidende Rolle. Der Dienst bietet ihnen nicht nur Raum, sich beim Fotografieren kreativ zu entfalten, sondern fungiert als eine Art virtuelles Familienfotoalbum im digitalen Zeitalter.

Auf lnstagram werden die Bilder nicht nur als Erinnerungsstücke für den Eigengebrauch konserviert, sondern meist mit einer unüberschaubaren Öffentlichkeit im Internet geteilt. Ein Effekt davon ist, dass die Bilder oft positiven Zuspruch in zuvor ungeahntem Ausmaß erhalten und bei entsprechender Reichweite rentabel sein können. Für die auf den Fotos präsentierten Kinder ergibt sich jedoch ein schwerwiegender Nachteil: Die Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte steht infrage.

 

Öffentliche Kindheit: Wo können Persönlichkeitsrechte verletzt sein?

 

Recht am eigenen Bild: Meinung der Kinder bleibt häufig unberücksichtigt

Mit der Veröffentlichung eines Bildes ohne Einwilligung der abgebildeten Person werden gleichzeitig zwei Persönlichkeitsrechte verletzt: Das Recht am eigenen Bild und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Da man bei Kindern im Allgemeinen davon ausgeht, dass ihr Erfahrungsschatz noch nicht ausreicht, um die Konsequenzen zu ermessen, entscheidet der gesetzliche Vertreter – meist die Eltern über die Wahrung ihrer Rechte.

Bei knapp der Hälfte aller Beiträge, die sich unter Hashtags mit Familien- oder Kinderkontext (z.B. #familienleben, #lebenmitkind) finden, handelt es sich um Kinderfotos. Dabei wird bereits beim ersten Durchscrollen der Bilder deutlich: Nur wenige Nutzerinnen und Nutzer bemühen sich, die auf den Fotos präsentierten Kinder in ausreichendem Maß unkenntlich zu machen. Die Recherche von 50 Profilen bestätigt den Eindruck: In 94 Prozent der Fälle wurde die Identifizierbarkeit der abgebildeten Kinder nicht verringert. In nur einem einzigen Profil waren die Kinder durchgehend in ausreichendem Maß unkenntlich gemacht.

 

Recht auf Selbstbestimmung: Inszenierung von Kindern als (Werbe-)Objekte

Vermarktungsbemühungen durch Influencerinnen- bzw. Influencer-Marketing stellte jugendschutz.net bei 86 Prozent der untersuchten Instagram-Profile fest.

Kinder werden im Zuge dessen zu Werbefiguren stilisiert, wobei Produkte wie Kindermode, Spielzeug, Kinderzimmerinterieur oder Kinderpflegeprodukte angepriesen werden. Teilweise wird der Nachwuchs aber auch für die Bewerbung von Produkten ohne expliziten Kinderkontext (z. B. Dekorations- und Einrichtungsgegenstände) regelrecht „drapiert". In 36 Prozent aller untersuchten Profile werden Kinder Rollen- und Geschlechterklischees entsprechend in Szene gesetzt oder als Model in nicht alterstypischer Bekleidung präsentiert.

 

Recht auf Selbstbewahrung: Intime Details von Kindern öffentlich zur Schau gestellt

Kinder brauchen Rückzugsorte und Möglichkeiten, sich abzuschirmen und für sich allein zu sein. Sie haben ein Recht auf Selbstbewahrung. Besonders schützenswert erscheinen unter diesem Aspekt private Räume (z. B. im Kinder- oder Badezimmer) oder intime Situationen (z. B. schlafend). In 62 Prozent der Profile fanden sich Bilder, die Kinder in privaten Räumen oder intimen Momenten zeigten. Ausführliche Beschreibungen der Schlaf-, Ess- und Toilettengewohnheiten der Kinder oder Krankenberichte sind keine Seltenheit.

 

Recht auf Schutz vor Missbrauch: leichte Bekleidung und zweideutige Posen riskant

jugendschutz.net hat festgestellt, dass lnstagram von Menschen mit sexuellem Interesse an Kindern zur Vernetzung missbraucht wird. Kinderbilder werden z. B. gesammelt, mit sexuellen Kommentaren oder Hashtags versehen und geteilt. Riskant sind vor allem Aufnahmen, die Kinder in knapper Kleidung oder gänzlich unbekleidet zeigen. In 70 Prozent der untersuchten Profile fanden sich solche Bilder, z. B. von Kindern am Strand in Badebekleidung oder unbekleidet in der Badewanne.

 

Recht auf informationelle Selbstbestimmung: Unbedachte Veröffentlichung sensibler Daten

Oft werden gemeinsam mit den Bildern sensible Daten der Kinder veröffentlicht. In nahezu allen untersuchten Profilen (98 %) gingen aus Fotos oder Begleittexten schützenswerte, persönliche Daten wie Name, Geburtstag, Wohnort oder Vereine hervor. Werden Darstellungen von solch sensiblen Informationen flankiert, steigt das Risiko von Übergriffen im realen Lebensumfeld der Kinder. Zudem wird hier ihr Recht, selbstbestimmt darüber zu entscheiden, was mit den eigenen Daten geschieht und in welche Hände sie gelangen, verletzt.

 

Zur Studie

 

Um für die Auswahl reichweitenstarke Profile mit Kinderdarstellungen zu identifizieren, wurden deutschsprachige Hashtags mit Familien- oder Kinderkontext gesichtet. Davon ausgehend identifizierte jugendschutz.net 50 lnstagram-Profile – davon 29 Elternprofile und 21 von Eltern geführte Kinderprofile – und prüfte diese auf Indizien für Persönlichkeitsrechtsverletzungen.

 

Den vollständigen Report finden Sie unter www.jugendschutz.net.


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