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Update für den Jugendmedienschutz

Der Jugendschutz sollte sich heutzutage zum Schutz der modernen Jugend, den Digital Natives, eigentlich längst mit den Gefahren im Internet auseinandersetzen – das betont auch Bundesfamilienministerin Franziska Giffey. Der Jugendschutz sei veraltet und „im Zeitalter von CD-ROM und Videokassette stehengeblieben“. Das soll jetzt das neue Jugendschutzgesetz ändern.

Bei der Pressekonferenz am 14. Oktober 2020 stellte Giffey den Entwurf des neuen, modernen Jugendschutzgesetzes vor. Dieses könnte, wenn Bundestag und Bundesrat das Gesetz verabschieden, bereits im Frühjahr 2021 in Kraft treten.

„Mit dem neuen Jugendschutzgesetz sorgen wir nun für Regelungen im digitalen Zeitalter. Es passt zu den heutigen technischen Möglichkeiten und es hat die verschiedenen Interaktionsrisiken, die das Internet für Kinder und Jugendliche mit sich bringt, im Blick.“, fasst dieFamilienministerin in der offiziellen Pressemitteilung zusammen.

Drei grundlegende Bereiche soll das neue Jugendschutzgesetz abdecken:

  • Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Interaktionsrisiken wie Mobbing, sexueller Anmache oder Kostenfallen
  • Orientierung für Eltern, Fachkräfte und Jugendliche durch einheitliche Alterskennzeichen
  • Durchsetzung der Regelungen auch gegenüber ausländischen Anbietern, die Kinder und Jugendliche besonders viel nutzen. 

In der Pressemitteilung heißt es: „Eltern und Kinder müssen Risiken wie Cybergrooming und Cybermobbing kennen und wissen, was sie in diesem Fall tun können. Vor allem aber stehen die Anbieter in der Verantwortung, Kinder und Jugendliche vor diesen Interaktionsrisiken zu schützen.“

Durch neue Regelungen sollen Kinder und Jugendliche besser geschützt werden, indem Anbieter von Spielen oder Sozialen Netzwerken zu altersgerechten Voreinstellungen oder auch Hilfs- und Beschwerdesystemen verpflichtet werden. Dabei soll vor allem eine einheitliche Alterseinstufung von Filmen und Spielen – egal ob online gestreamt oder an der Ladentheke gekauft – ­­eingeführt werden, die auch Zusatzfunktionen, wie etwa eine Chatfunktion oder integrierte Funktionen, die zu Kostenfallen werden, berücksichtigt. Diese und weitere Regelungen sollen klare Orientierungshilfen für Eltern und pädagogische Fachkräfte sowie die Kinder und Jugendlichen selbst sein.

Verstöße der Anbieter sollen mit hohen Bußgeldern bestraft werden, wobei künftig insbesondere auch solche ausländischer Anbieter besser geahndet werden sollen. Für eine bessere Kontrolle wird die bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zu einer modernen Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz ausgebaut.

Mit dem neuen Gesetz kann es gelingen, Anbieter in die Pflicht zu nehmen und dadurch Erziehende von Aufgaben zu entlasten, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen. Dennoch ist auch die pädagogische Medienkompetenzförderung ein zentraler Baustein für einen präventiven Jugendmedienschutz, da technische Tools und Voreinstellungen allein keinen umfassenden Schutz bieten können. Nur in Kombination mit einer weitreichenden Förderung von Medienbildung ist eine aktive und gleichzeitig risikoarme Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an der mit digitalen Medien durchwirkten Gesellschaft gestaltbar.

 

Die offizielle Pressemitteilung zum Gesetzesentwurf finden sie hier.

 


Teaser- und Headerbild: Gerd Altmann | pixabay


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