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USK: Erweiterte Prüfkriterien für die Altersfreigabe von Videospielen

Seit Januar dieses Jahres gelten bei der USK neue Regelungen im Hinblick auf erweiterte Prüfkriterien für digitale Spiele. Die empfohlenen Angaben zum Mindestalter für Videospiele werden ergänzt um zusätzliche Hinweise zu möglichen Online-Risiken. Grund dafür ist das im Mai 2021 novellierte Jugendschutzgesetz. Dieses umfasst unter anderem den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Interaktionsrisiken wie Mobbing, Kostenfallen oder sexueller Belästigung.  

Die neuen Anmerkungen zu den Spielen sollen Eltern und pädagogischen Fachkräften als Orientierung dienen und die Altersfreigabe begründen. Die Angaben umfassen jeweils maximal drei Hinweise, die auf die zentralen Elemente des jeweiligen Spiels aufmerksam machen. Außerdem wird auf Nutzungsfunktionalitäten hingewiesen, die Eltern darüber informieren, worauf Acht zu geben ist. Dazu gehören In-Game-Käufe, Standortweitergabe oder Chats, die mögliche Interaktionsrisiken bergen.   

Zu den neuen Prüfkriterien zählen Inhalte wie Gewalt, Belastende Themen, Handlungsdruck, Glücksspiel oder Kriegsthematik. Bestandteile wie Handlungsdruck, Schimpfwörter oder Schreckmomente werden tendenziell bei einer Altersklasse von sechs bis zwölf Jahren eingeordnet, während die Kennzeichnungen Derbe Sprache, Drastische Gewalt und Horror im Bereich der Altersfreigaben 16 bis 18 liegen. Die am häufigsten vorkommenden Hinweise USK-geprüfter, digitaler Spiele sind Fantasy-Gewalt, Gewalt, Handlungsdruck und Belastende Themen.   

Die neuen Regelungen sollen auch bei ausländischen Anbietern durchgesetzt werden, die besonders häufig von Kindern und Jugendlichen genutzt werden. Spiele, die schon seit Längerem auf dem Markt sind, müssen nicht neu geprüft werden. Die jeweils neuen Regelungen gelten für Spiele, die nach dieser Verordnung erschienen sind oder noch  erscheinen.   

Die USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) ist eine freiwillige Einrichtung der Spieleindustrie, die zuständig für die Prüfung der Altersfreigabe von digitalen Spielen in Deutschland ist. Sie kontrolliert in Deutschland tätige Spieleunternehmen beim Thema Jugendschutz. Die USK ist sowohl unter dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) des Bundes als auch für den Online-Bereich unter dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) der Länder als zuständige Selbstkontrolle staatlich anerkannt. 

  

Quellen: www.usk.de; Onlinefortbildung "USK Update 2023: Neue Zusatzhinweise bei den Alterskennzeichen" der GMK Hessen am 07.02.2023   

  

Luisa Giebler  

  

 


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