Diese Rechte stehen Kindern im digitalen Raum zu
Die Initiative Gutes Aufwachsen mit Medien (GAmM) informierte am 11. Juni in einer Online-Konferenz über das Thema Kinderrechte im digitalen Raum. Moderatorin Tanja Klein sowie Martin Fischer, Dennis Kranz und Anton Schünemann, drei Referenten aus der medienpädagogischen Praxis, führten die Zuhörenden durch den Vortrag. Die GAmM mit Sitz in Berlin ist eine bundesweite Anlaufstelle für Informationen rund um die Begleitung von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt.
Die rechtliche Basis für die Mediennutzung von Kindern ist die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK). Diese gilt für alle Menschen unter 18 Jahren und erweitert die Menschenrechte. Die zentralen Leitprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention sind Nichtdiskriminierung, Vorrangprinzip des Kindeswohls, Recht auf Leben und Entwicklung sowie Recht auf Beteiligung. Kinder sollen Schutz, Förderung und Teilhabe erfahren – dies gilt auch für ihre Mediennutzung. Besonders wichtig ist dies, da das digitale Umfeld ursprünglich nicht für Kinder konzipiert wurde, aber mittlerweile eine bedeutende Rolle in ihrem Leben spielt. Chancen des digitalen Umfelds für Kinder werden in den Bereichen Bildung, Teilhabe, Kreativität und sozialen Beziehungen gesehen, z.B. können sie durch den Zugang zu vielfältigen Quellen ihr Wissen anreichern. Gleichzeitig existieren Risiken hinsichtlich Werten und in kommerziellen, aggressiven sowie sexuellen Dimensionen.
Basierend auf der KRK gibt es die 25. Allgemeine Bemerkung des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes für einen zeitgemäßen Kinder- und Jugendmedienschutz (GC25). Die zehn Kernthemen dieser sind:
- Beteiligung
- Evolving capacities
- Teilnahme diverser Zielgruppen
- Zugänge schaffen
- Befähigung fördern
- Schutz vor Gewalt
- Privatsphäre und Datenschutz
- Risiken identifizieren
- Eltern und Fachkräfte
- Attraktive Alternativen
Wie lassen sich diese Vorgaben nun in der Praxis umsetzen? Eine Möglichkeit besteht darin, mit digitalen Spielen Medienpädagogik und Jugendschutz zu verbinden. Offene Räume wie der Makerspace in Rostock gehen als Beispiel voran: er bietet Kindern und Jugendlichen zwischen 10 und 16 Jahren die Möglichkeit, sich jenseits von institutionalisierten Strukturen wie Schule, Verein usw. auszuprobieren. In den Themenbereichen MINT, Gaming und Making können eigene Ideen und Projekte umgesetzt werden. Unter anderem ein 3D Drucker oder ein Podcaststudio stehen den Heranwachsenden kostenfrei zur Verfügung.
In einer Diskussionsrunde standen abschließend Herausforderungen bei der Umsetzung der Kinderrechte im Fokus. Einen Spagat in der Erziehung zwischen der Verwirklichung des Rechts auf (digitale) Teilhabe und gleichzeitig dem Schutz vor Gefahren zu finden, ist nicht immer leicht. Die Teilnehmenden aus dem medienpädagogischen Bereich kamen nach kurzem Austausch zu dem Entschluss, dass Erziehungsberechtige die Bestimmungen der UN-KRK ernst nehmen und ihren Kindern keine Verbote im Umgang mit Medien erteilen sollten. Denn Kinder nutzen Medien sowieso, wenn Erziehungsberechtigte allerdings kein Einverständnis dafür geben, wird die Kommunikation zwischen ihnen beeinträchtigt – höchstwahrscheinlich teilen Kinder ihren Eltern dann nicht mehr mit, wenn sie negative Erfahrungen im Netz erlebt haben. Statt einem Verbot braucht es also einen offenen Raum, damit Erziehungsberechtige ihre Kinder in der digitalen Welt begleiten können.
Veronika Wagner
Quellen:
Deutsches Kinderhilfswerk. 2021. Teilhaben! Kinderrechtliche Potenziale der Digitalisierung. Online-Dossier. dossier.kinderrechte.de (Zugegriffen: 04.04.2022).
Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) über die Rechte der Kinder im digitalen Umfeld (englischsprachig): https://www.institut-fuermenschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/CRC/CRC_Allgemeine_Bemerkung_25.pdf
Kinderrechte in der digitalen Welt: www.dkhw.de/schwerpunkte/kinderrechte/koordinierungsstelle-kinderrechte/kinderrechte-in-der-digitalen-welt/
Video „In our own words“ zu Kinderrechten in der digitalen Welt (englischsprachig mit deutschen Untertiteln): 5rightsfoundation.com/in-action/in-our-own-words-young-peoples-video.html
Livingstone, Sonia and Haddon, Leslie. 2009. Introduction. In Kids online: opportunities and risks for children, Hrsg. Sonia Livingstone und Leslie Haddon, 1-6. Bristol, UK: The Policy Press.http://eprints.lse.ac.uk/30130/1/Kids_online_introduction_(LSERO).pdf (Zugegriffen: 10.06.2024).
www.stadtbibliothek-rostock.de/de/angebote-service/makerspace/
Weitere Anregungen:
https://dossier.kinderrechte.de/
Informationen rund um Medienkompetenz: www.dkhw.de/schwerpunkte/medienkompetenz/informationen-zur-mediennutzung/
Kinderrechte kindergerecht vermitteln: www.kindersache.de
Kinderrechte vermitteln in Hort und Schule: www.kindersache.de/schule
Zurück