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Filmfestivaleinreichungen: INTERFILM & KUKI

Filme bei INTERFILM und KUKI einreichen!

Gerne jetzt Filme einreichen, denn die interfilm-Sichter und Kuratoren schauen in ihren Homeoffices in Vorfreude auf das Festival im November bereits fleißig Filme. Und weil alle grade viel Zeit daheim verbringen, wäre Nachschub eine feine Sache. Wir sind nun mal süchtig nach Kurzfilmen - und nach Einreichungen.

KUKI - 13. Internationales Kurzfilmfestival für Kinder und Jugendliche Berlin
08. - 15. November 2020
Deadline: 26. April 2020 - Das Reglement lesen und Filme einreichen

interfilm - 36. Internationales Kurzfilmfestival Berlin 2020
10. - 15. November 2020
Deadline: 14. Juni 2020 - Das Reglement lesen und Filme einreichen

Es können Filme mit einer Länge von bis zu 20 Minuten eingereicht werden. Filme bitte ausschließlich via Shortfilmdepot einreichen.

Filme einreichen ...

Nach einer erfolgreichen 35. Festivalausgabe in 2019 mit über 23.000 Besucher*innen freuen wir uns nun auf Einreichungen für das nächste interfilm Festival im November. Über 6000 Filme werden auch 2020 wieder gesichtet, mehr als 400 davon ausgewählt, in Programmen kuratiert, eingeladen und in unseren Spielorten dem gespannten Publikum präsentiert. Wir freuen uns auf narrative Höchstleistungen und kritische Stimmen genauso wie auf Kuriositäten aus aller Welt. Wir richten den Blick an 6 Festivaltagen in 7 Wettbewerben und diversen Schwerpunkten und Spezialprogrammen auf den modernen Kurzfilm in allen seinen Facetten.

... jetzt mit Einreichgebühr

Seit Jahren grübeln wir über die Notwendigkeit, Einreichgebühren zu erheben. Einst waren die Sendungen von DVDs an Festivals für den Einreicher kostenintensiv, seit der elektonischen Übermittlung von Sichtungsfiles etc aber ist der Verwaltungsaufwand für die Festivals gestiegen. Zwar gelingt es interfilm immer aufs Neue, ein großartiges und großes Festival (über Berlin verteilt) auf die Beine zu stellen, bei allem Jubel aber wird oft nicht wahrgenommen, dass interfilm, bei allem Dank an unsere Förderer Medienboard Berlin-Brandenburg und Media Creative Europe, auch und gerade im Vergleich zu anderen größeren deutschen und internationalen (Kurz-)Filmfestivals finanzell nicht wirklich gut aufgestellt ist. Wir geben unser Bestes in Sachen Service, Programm, Unterkünfte etc., doch diese Qualität geht nicht zuletzt auf die Kosten unserer Mitarbeiter*innen, welche wir kaum angemessen bezahlen können. Aktuell werden diese auf Basis des gesetzlichen Mindestlohns bezahlt. Dies kann ihnen aber längerfristig keine Existenzgrundlage bieten.

Das Sichtung von 6000 Kurzfilmen ist jährlich eine immense Herausforderung. Sie erfolgt mit Datenbankbenotung in Teams durch kompetente Kolleg*innen. Die Kommentare zu den Filmen unterhalten uns den gesamten Sommer über, bis im Herbst von den zuständigen Kurator*innen die definitiven Lieblinge ausgewählt werden. Die Prozesse zwischen Sichtung und Programmgestaltung sind bei jedem Festival anders und werden von Jahr zu Jahr komplexer. In eben diese internen Prozesse der professionellen Programmierung wollen wir durch die Einreichgebühr von 8,- Euro pro eingereichtem Film investieren. Wir möchten unsere Sichter*innen angemessen(er) bezahlen, möchten durch Investitionen in neues Personal die Qualität der Sichtung, der Einreichung und des Festivals langfristig sichern. Außerdem wollen wir Filme, die nicht in Wettbewerben, in denen man Preise gewinnen kann, sondern in Spezialprogrammen gezeigt werden, mit einer Screening Fee von 50,- Euro pro Programm entlohnen. Dass dieser Betrag bei weitem nicht den Aufwand eines Filmdrehs widerspiegeln kann, ist selbstverständlich. Trotzdem soll diese Regelung zur Fairness beitragen, denn Filme, die von Agenturen oder Distributionen vertreten werden, fordern diese Gebühren bereits ein. Ab 2020 erhalten nun alle Filme die gleiche Entlohnung. Dabei sollte klar sein, dass viele kleinere Festivals aufgrund ihrer finanziellen Situation nicht in der Lage sind, solche Screening Fees zu zahlen und wir hoffen, dass Filmemacher*innen auch weiterhin bei Festivals einreichen werden, die ohne solche Entlohnungen arbeiten müssen. Die Situation ist für Festivals genauso wie für Filmemacher*innen prekär und es ist Aufgabe der Politik, diese Probleme zu adressieren.

Natürlich können wir nicht mit Sicherheit sagen, wieviele Einreichungen wir 2020 erhalten werden, doch werden wir die Einnahmen aus Einreichgebühren wie folgt aufteilen:

1/3: Sichtung
Ein Drittel der Einnahmen soll unsere Sichter*innen finanzieren, die jeweils ca. 500 bis 1000 Filme in der Vorauswahl zu bewerten haben. Jeder Film wird hierbei von 2 Personen unabhängig voneinander gesichtet, um unterschiedliche Sichtweisen auf jede Einreichung einzuholen.

1/3: Kuration, Koordination, Infrastruktur
Das zweite Drittel der Einnahmen wird das weitere Verarbeiten der Filme finanzieren. Nach der Vorsichtung müssen die Filme in Programmen kuratiert werden. Die in der Vorsichtung positiv bewerteten Filme werden erneut gesichtet und es entscheidet sich, in welchen Sektionen sie laufen werden. Desweiteren muss die Koordination dieses Prozesses genauso wie die zugrundeliegende Infrastruktur (Datenbank, Server, etc.) finanziert werden.

1/3: Screeninggebühren
Wie oben bereits beschrieben, werden Filme, die in einem Nicht-Wettbewerbsprogramm laufen, für jedes Programm, in welchem sie ausgewählt sind, mit 50,- Euro entlohnt. Wir gehen davon aus, dass dies ein weiteres Drittel der Einnahmen schlucken wird.

Wir glauben, dass diese Maßnahmen fair und nachvollziehbar sind. Sie über Einreichgebühren zu finanzieren ist sicherlich nicht ideal und ist unsere letzte Wahl. Leider haben wir aktuell keine andere. Wir sind ständig bedacht, neue Fördertöpfe zu finden und unsere aktuelle Förderung auszubauen und hoffen, dass so eine Teilfinanzierung durch Einreichgebühren bald wieder abgeschafft werden kann.

Einreichende Filmemacher*innen mögen sich überlegen, ob ihr Film zu interfilm passt. interfilm mag gute Filme. Schon klar, das ist relativ. Definitorisch können und wollen wir uns aber nicht  festlegen, denn wir sind offen für alles. Wir lieben nicht nur anspruchsvoll produzierte Filme mit internationalem Erfolgsflair, sondern auch das in seiner Machart Mutige.

Und los!

Kompliziert ist die Sache mit der Einreichgebühr nicht: Einfach bei Shortfilmdepot anmelden, in den Erfolg des Films investieren und auf Rückmeldung warten. In den über 35 Jahren interfilm haben wir unzählige großartige Filme gesehen und auf die Leinwände (nicht nur) dieser Stadt gebracht. Wir freuen uns auf viele mehr!

Das Reglement lesen und Filme einreichen

Wir freuen und auf das 36. Festival vom 10. bis 15. November 2020!

Bei Fragen: submissions@interfilm.de

Festivalprofil INTERFILM

7 Wettbewerbe sind in Planung: Internationaler Wettbewerb, Konfrontationen Wettbewerb, Dokumentarfilmwettbewerb, Deutscher Wettbewerb, Green Film Wettbewerb, Eject XVIII und Online Wettbewerb.

Außerdem: interfilm ist seit 2018 Oscar-relevantes Festival!
Seit 2018 sind die Gewinner der Awards "Bester Film" und "Beste Animation" im internationalen Wettbewerb automatisch auf der Long List im Rennen um die Oscars. Ganz ohne den normalerweise verpflichtenden Kino-Release.

Festivalprofil KUKI

KUKI kuratiert Wettbewerbsprogramme für Kinder ab 4 Jahren, ab 6 Jahren, ab 8 Jahren und ab 10 Jahren, den Dokumentarfilmwettbewerb "Schau auf die Welt" für Kinder ab 10 Jahren und TeenScreen Wettbewerbsprogramme für Jugendliche ab 12 Jahren sowie ab 14 Jahren.

Die Spezialprogramme bieten ein Umweltprogramm für Kinder ab 8 Jahren, "What's Up?" ist das Sprachprogramm Englisch für Jugendliche ab 14 Jahren, "¿Qué Onda?" das Sprachprogramm Spanisch für Jugendliche ab 14 Jahren und "Quoi De Neuf?" das Sprachprogramm Französisch für Jugendliche ab 14 Jahren. "Teenage Riot!" und "Girls Riot!" richten sich an Jugendliche ab 16 Jahren. Das Festival organisiert einen Medienbildungsworkshop für Lehrkräfte und Workshops für Kinder und Jugendliche.


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Herausgeber*in

Kathrin Demmler | Prof. Dr. Bernd Schorb
JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis

Rechtsträger

JFF – Jugend Film Fernsehen e. V.
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