Laut JIM-Studie besitzen 98 Prozent aller Jugendlichen in Deutschland ein Smartphone. Doch inwiefern wird ihr Recht auf Daten- und Jugendmedienschutz im digitalen Umfeld gewährleistet? Das Webinar ‚Daten Dienstag digital. Kinderrechte und Datenschutz‘, dass Ende Oktober stattfand, beschäftigte sich in einer Diskussionsrunde eingehend mit dieser Frage. Beteiligt waren Vertreter*innen folgender Bereiche: Die Bundesprüfstelle für gefährdende Medien (Thomas Salzmann), die Kindersuchmaschine Blinde Kuh (Stefan Müller), ein TikToker (Papa Basti), die Stiftung digitale Chancen (Jutta Kroll) und schließlich Tim Gailus als Moderator.
Anhand der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) wurde ein Blick auf die drei Faktoren, die das Kindeswohl beeinflussen, geworfen: Schutz, Teilhabe und Befähigung. Dabei können die darin beinhalteten Aspekte auch auf den digitalen Bereich bezogen werden. Gemäß Art. 19 der UN-KRK müssen Kinder und Jugendliche vor Gewalt geschützt werden. Dies schließt beispielweise auch Cybermobbing mit ein. Außerdem sollen Heranwachsende durch das Recht auf Medienzugang nach Art. 17 UN-KRK zu einem medienkompetenten Umgang befähigt werden. Art. 12 UN-KRK fordert die Berücksichtigung des Kindeswillens und das Recht von Kindern, gehört zu werden. Um diesem nachzukommen, erfolgte für eine allgemeine Erklärung der UN-KRK eine weltweite Befragung von Kindern über die Bedeutung ihrer Rechte im digitalen Raum.
Weiter beschäftigte sich das Webinar mit dem ambivalenten Verhältnis zwischen den Freiheitsrechten und dem notwendigen Schutz der Heranwachsenden. So muss einerseits die Privatsphäre der Kinder durch die Eltern geschützt werden. Für die Erziehungsberechtigten stellt sich dabei die Frage, inwieweit sie in die Rechte ihres Kindes im digitalen Raum eingreifen dürfen. So haben sie inzwischen die Möglichkeit die Tätigkeiten der Heranwachsenden nachzuverfolgen. Andererseits besteht jedoch das Recht der Kinder und Jugendlichen auf eine selbstverantwortliche Nutzung des Internets ohne Eingriff der Eltern. Dadurch soll der Anspruch der Kinder auf Privatsphäre erhalten bleiben. Ziel ist es, eine ausreichende Balance zu wahren.
Im Webinar wurde zudem über das neue Jugendschutzgesetz diskutiert und darüber, ob Persönlichkeitsentwicklung und Partizipation in einem digitalen Lebensumfeld eine große Rolle spielen. Der Gesetzesentwurf verfolgt das Ziel, Kinder und Jugendliche gegen Angriffe auf ihre Rechte wehrhaft zu machen. Alle Beteiligten stellten sich die Frage, wie eine Schulung der Kinder bezüglich des Umgangs mit dem Internet in die Praxis umgesetzt werden kann. Dabei spielen Beratungsplattformen, zum Beispiel die Nummer gegen Kummer sowie JUUUPORT e.V. eine bedeutende Rolle, an die sich Kinder und Jugendliche direkt wenden können. Darüber hinaus liegt die Verantwortung auch bei den Eltern, die sich über Plattformen wie Schau hin! informieren können. Zudem sollen auch Lehrer*innen zur Schulung der Heranwachsenden ihren Beitrag leisten, indem sie zum Beispiel im Unterricht sowohl analoges als auch digitales Mobbing behandeln. Bei der weitgreifenden Besprechung der Themen blieb leider nicht genügend Zeit, um auf diese tiefer einzugehen. Als Fazit lässt sich festhalten, dass die Digitalisierung ein bundesweites, gesellschaftliches Anliegen sein muss, auch in Verbindung mit den Rechten der Kinder auf Daten- und Jugendschutz.
Isabelle Schlecht und Judith Strohmayer
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Teaserbild: jmexclusive I pixabay
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