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2019/05 Digitale Bildung inklusiv

Im März 2009 hat die Bundesregierung die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen ratifiziert. Damit hat sich Deutschland zur umfassenden Inklusion von Menschen mit Behinderungen bekannt. Medien wird dabei eine Querschnittsfunktion zugewiesen. Seither hat sich einiges getan und es sind Maßnahmen ergriffen worden, um Menschen mit Behinderungen mehr Teilhabe zu ermöglichen – gleichwohl gibt es nach wie vor mehr offene Baustellen als Ziele, die umgesetzt wurden.

merz 5/19 beleuchtet die derzeitigen Entwicklungen im deutschsprachigen Raum, die sich mit der Qualifizierung von pädagogisch-pflegerischen Fachkräften wie auch Menschen mit Behinderungen im Umgang mit digitalen Medien und dem Internet beschäftigen. Ein Fokus wird dabei auf Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung gelegt. Geht es also um Digitale Bildung inklusiv, wie der Titel dieses Themenschwerpunkts behauptet, oder um zielgruppenspezifische Medienbildung?


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